AGB
AGB. Es gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter.
Datenschutz. Die beiliegende Datenschutzerklärung von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter wird zur Kenntnis genommen.
Widerrufsbelehrung für Konsumenten. Ich habe die beiliegende Widerrufsbelehrung für Konsumenten zur Kenntnis genommen.
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Das UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter und dem Auftraggeber als Unternehmer wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Seekirchen am Wallersee vereinbart. Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter ist aber auch zur Klage am allgemeinen von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter und des Auftraggebers berechtigt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN FÜR ELEKTRONISCHE FORMULARE
(z.B. Webshop, Anmeldeformulare)
Nachstehende Klauseln sind direkt über dem JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN-BUTTON oder über dem FORMULAR ABSENDEN BUTTON hinzuzufügen. Die Subdomain Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Subdomain Ihrer Datenschutzerklärung, Versandkostenübersicht und Zahlungsmittel ist in den Schlussbestimmungen zu verlinken.
Schlussbestimmungen
AGB. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Übersicht der Versandkosten und die Übersicht der Zahlungsmittel von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter.
Widerrufsbelehrung. Es gilt die Widerrufsbelehrung von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter.
Datenschutz. Die Datenschutzerklärung von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter wird zur Kenntnis genommen.
JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN-BUTTON
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter, im Folgenden kurz Mervelly-Fashion genannt.
Geltung
Vertragsgrundlagen. Mervelly-Fashion schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Mervelly-Fashion erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mervelly-Fashion und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Mervelly-Fashion und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mervelly-Fashion werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Mervelly-Fashion nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Mervelly-Fashion in das Angebot integriert oder von Mervelly-Fashion zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Mervelly-Fashion nur dann wirksam, wenn diese von Mervelly-Fashion mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Mervelly-Fashion der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Mervelly-Fashion bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mervelly-Fashion gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Mervelly-Fashion und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Mervelly-Fashion vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Angebot durch Mervelly-Fashion. Angebote von Mervelly-Fashion an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Mervelly-Fashion, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Mervelly-Fashion gebunden.
Annahme durch Mervelly-Fashion. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Mervelly-Fashion zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Mervelly-Fashion z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Mervelly-Fashion den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.
Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von Mervelly-Fashion werden abbedungen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Mervelly-Fashion.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Mervelly-Fashion.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Mervelly-Fashion eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Mervelly-Fashion bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Fremdleistungen. Mervelly-Fashion ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen von Mervelly-Fashion vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Mervelly-Fashion ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Mervelly-Fashion berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Termine und Fristen. Von Mervelly-Fashion angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Mervelly-Fashion unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Mervelly-Fashion oder den Auftragnehmern von Mervelly-Fashion – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Mervelly-Fashion den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Mervelly-Fashion unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Mervelly-Fashion erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Mervelly-Fashion bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Mervelly-Fashion dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Mervelly-Fashion aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Mervelly-Fashion unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Mervelly-Fashion von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Mervelly-Fashion zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Referenz. Mervelly-Fashion ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von Mervelly-Fashion für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Mervelly-Fashion und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Mervelly-Fashion Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Entgelt
Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Mervelly-Fashion bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge von Mervelly-Fashion gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat Mervelly-Fashion den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Mervelly-Fashion, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Abrechnungsmodus. Die Übergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Teilleistungen. Darüber hinaus ist Mervelly-Fashion berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.
Kostenvorschuss. Zudem ist Mervelly-Fashion berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Mervelly-Fashion ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Mervelly-Fashion trotzdem das vereinbarte Honorar. Mervelly-Fashion muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Mervelly-Fashion aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
Zahlung
Fälligkeit Die Rechnungen von Mervelly-Fashion sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Mervelly-Fashion sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Mervelly-Fashion mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
Lastschrift. Zusätzlich ist eine Bezahlung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren möglich. Im Fall der Unterfertigung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Mervelly-Fashion berechtigt, den Rechnungsbetrag 7 Tage nach Versand der Rechnung vom Konto des Auftraggebers einzuziehen.
Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Mervelly-Fashion angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen. Mervelly-Fashion ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern Mervelly-Fashion den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Mervelly-Fashion an den von Mervelly-Fashion gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Mervelly-Fashion berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Mervelly-Fashion zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Mervelly-Fashion bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Mervelly-Fashion erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Mervelly-Fashion ab. Mervelly-Fashion ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung bei Unternehmern. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Mervelly-Fashion aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Mervelly-Fashion schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Ratenzahlung. Soweit Mervelly-Fashion und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist ist Mervelly-Fashion berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Mervelly-Fashion auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Mervelly-Fashion selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Haftung
Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Mervelly-Fashion für die Zielerreichung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Mervelly-Fashion eingreift oder undokumentierte oder für Mervelly-Fashion nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Mervelly-Fashion, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Mervelly-Fashion die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Mervelly-Fashion mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auftraggeber hat nach Übergabe der Waren durch Mervelly-Fashion, spätestens binnen 8 Tagen die übergeben Waren zu kontrollieren und allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrollen haben aufgrund der Wichtigkeit von Endkontrollen in Form einer detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu erfolgen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Der Auftraggeber hat Mervelly-Fashion alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität der Ware gegeben ist.
Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Mervelly-Fashion zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mervelly-Fashion beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von Mervelly-Fashion, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Mervelly-Fashion tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Mervelly-Fashion einbezogen.
Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von Mervelly-Fashion zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Mervelly-Fashion ausgeschlossen.
Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Mervelly-Fashion ausgeschlossen.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit Mervelly-Fashion Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.
Haftung bei gebrauchten Waren. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen, gegenüber Konsumenten ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Übergabe begrenzt.
Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Mervelly-Fashion ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Mervelly-Fashion schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Mervelly-Fashion ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Mervelly-Fashion auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.
Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mervelly-Fashion und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Seekirchen am Wallersee vereinbart. Mervelly-Fashion ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Mervelly-Fashion und des Unternehmens berechtigt.
VERTRAGSDATENSCHUTZERKLÄRUNG
(nicht für Webshop, hier bitte Webdatenschutzerklärung verwenden)
Datenschutz durch Mervelly-Fashion. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffener Mitarbeiter (im Folgenden kurz Auftraggeber) erfolgt durch Mervelly-Fashion Inhaber Timon Bernetstätter, Asenweg 4/4, 5201 Seekirchen am Wallersee, Österreich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen z.B. Angebotslegung), Art. 6 Abs 1 lit c (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung z.B. Rechnungslegung) sowie gemäß Art. 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse von Mervelly-Fashion z.B. Dokumentation der Geschäftsbeziehung). Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich für im Vorhinein ausdrücklich festgelegte Zwecke und nur aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen gemäß Art. 9 Abs 2 lit a DSGVO.
Weiterverarbeitung. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung gemäß Art. 6 Abs 4 DSGVO der Kontaktdaten des Auftraggebers zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Elektronische Direktwerbung. Eine Verarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie z.B. .dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO.
Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber, die von Mervelly-Fashion zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss Mervelly-Fashion nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass Mervelly-Fashion dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bez. kein Vertragsabschluss zwischen Mervelly-Fashion und dem Auftraggeber zustande kommt.
Auch zur Erteilung der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte je nach Einwilligung entweder zur Folge, dass entweder kein Vertragsabschluss zwischen Mervelly-Fashion und dem Auftraggeber zustande kommt oder, dass der Auftraggeber keine Direktwerbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Es erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Auftraggebers, nur an nachstehend angeführte Empfänger oder Empfängerkategorien:
- Banken und Zahlungsdienstanbieter (Zahlungsabwicklung)
- Versanddienstleister (Versand von Waren und Rechnungen)
- Steuerberater (Buchführung gemäß UGB/BAO, Erstellung eines Jahresabschlusses)
- Inkassobüros (Forderungsbetreibung)
- Rechtsanwälte (im Falle der Geltendmachung von vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsansprüchen)
- Kommunikationsdienstleister (zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses)
- Subdienstleister zur Projektrealisierung (zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses)
Eine Weitergabe an sonstige, nicht in dieser Liste genannte Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Mervelly-Fashion erfolgt – sofern möglich - ausschließlich in der Europäischen Union.
Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur
- sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen Mervelly-Fashion und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
- sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
- nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch Mervelly-Fashion in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.
Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.
Sofern zwischen Mervelly-Fashion und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.
Widerrufsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, eine von diesem erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Kontaktdaten der Österreichischen Datenschutzbehörde lauten: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 531 152 - 0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.